Mittwoch, 22. Juni 2011
MARLON 4
„Ich bin soo aufgeregt, das gibt’s doch gar nicht!“ Wir stehen vorm Amtsgericht; heute ist Anhörung wegen Marlon. Ich bin auch sehr gespannt auf die Reaktion von der Züchterin wenn sie uns in die Augen guckt. Nach den ganzen Lügen die sie über uns und über den Ablauf erzählt hat, dürfte sie uns eigentlich gar nicht in die Augen gucken können...

Tja, und das bestätigt sich gerade – sie ist nicht zum Termin erschienen, nur ihre Anwältin.
Der Richter sagt zur Anwältin, dass er wenn er die Anzeige gelesen hätte, auch davon ausgegangen wäre, dass es keine Probleme geben wird. Da sei eindeutig von Schönheitsmakel die Rede und so weiter.
Wirklich zu Wort kommt man da ja nicht, muss ich feststellen. Irgendwann mische ich mich dann aber doch mal ein, nämlich als er die Klage noch einmal vorliest. Ich möchte bitte, dass wir die Klage ändern. Ich möchte Marlon nicht mehr hergeben – wir klagen nun nur auf Schadensersatz.
:-) Und zack – mir geht es schon besser! :-)
Jetzt geht’s nur noch um Geld, damit kann ich leben. Herzlich Willkommen, Marlon! :-)

Der Richter lächelt mich an und sagt:“Ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass sie den Hund einfach so wieder zurückgeben wollen.“ Nee, wollen wir nicht. Aber die können sich wenigstens an den Kosten beteiligen!

Mit einem guten Gefühl verlassen wir das Gericht. Unsere Anwältin meint auch, der Richter sieht das schon richtig, es sieht gut aus für uns.

1.kommt es anders – und 2. als man denkt.

Da haben wir es schriftlich – Klage abgewiesen. Wir haben verloren.
Und diese unverschämte, verlogene und freche Frau kommt durch mit ihren Lügen!
Tja. Frech kommt durch.
Wir sind platt. Und gewissermaßen erst einmal sprachlos.
Drei Tage später kommt dieRechnung von der Anwältin, eine weitere Woche später die Rechnung von der Gerichtskasse. Da muss ich ja schon wieder lachen, ne?! Dat is doch wohl alles nich wahr, oder???

Wir hätten bei der Klage auf Rücknahme bleiben sollen meinen einige. Aber das hilft mir auch nicht weiter. Wenn ich mir vorstelle, er hätte dann auf Rücknahme entschieden – ne. No go. Geht gar nicht. Der Süße gehört zu uns.

Man könnte sagen dass wir uns erstmal schmollend in eine Ecke verziehen jetzt.
Was ist falsch gelaufen?
In der Urteilsbegründung steht, dass wir der Beklagten nicht die Möglichkeit gegeben hätten, den Mangel selber zu beheben. Also – da steht natürlich viel mehr – unter drei Seiten machen die´s ja nicht. Aber die Essenz ist eben das.
Und so allmählich kommt wieder Leben in unsere Gehirnzellen. Ja, da hat er gar nicht Unrecht, das muss er denken. Ganz am Anfang haben wir der Anwältin soviel erzählt, und sie hat dann ein Schreiben aufgesetzt an das Gericht, in dem tatsächlich nicht vorkommt dass wir gefühlte 30 mal bei der Züchterin angerufen haben. Das ist irgendwie untergegangen.
Nur von einem Telefonat ist die Rede, in dem wir ihr ein Ultimatum gestellt haben. Aber das war ganz zum Schluss, das war unser letzter Versuch, nachdem wir wirklich sehr oft versucht haben, eine andere Lösung zu finden.

Also muss der Richter ja jetzt davon ausgehen, dass wir die Beklagte von nichts in Kenntnis gesetzt haben, sie lediglich dieses eine mal kontaktiert haben.
Dann musste er so entscheiden. Weil er die Fakten nicht wirklich kennt. Ok, dann hör ich jetzt auf, sauer auf ihn zu sein. :-)

Nach reiflicher Überlegung haben wir nun beschlossen in Berufung zu gehen.
Wir werden dem Gericht noch einmal ausführlich berichten, dass wir vom ersten Tag an mit der Beklagten in Kontakt waren, und sie jede Möglichkeit hatte zu handeln.
Eigentlich geht es schon gar nicht mehr um das Geld. Es geht eigentlich darum, dass das doch nicht sein kann, dass jemand mit so etwas durchkommt!
Sie hat uns belogen. Und nicht nur einmal. Und sie lügt weiter. Sie stellt das „Verkaufsgespräch“ ganz anders dar, als es gelaufen ist. Sie schreit uns am Telefon an, geht dann später einfach nicht mehr dran, erscheint nicht zum Gerichtstermin.... und bekommt Recht. Das gibt’s doch nicht!

Zudem verkauft sie weiter Welpen. Im Internet steht sie drin mit neuen Welpen. Wir haben von drei Tierärzten bescheinigt, dass Unterbiss erblich ist, und sie produziert weiter Welpen und bringt sie unter die Leute. Die Käufer dieser Welpen wissen natürlich nichts davon und produzieren dann vielleicht auch wieder Welpen, und so zieht der Genfehler sich durch.

Wir hoffen, dass wir dieses mal die richtigen Worte finden, dass unsere Anwältin dieses mal das Richtige zu Papier bringt, und dass es dem Richter dieses mal möglich ist, der Züchterin eins auf die Nase zu geben.
Wenn sich jemand mit solchen Dingen auskennt – wir sind für jeden Tipp dankbar! :-)

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